Mitglieder der Handwerkskammer können die Beratungsleistungen in Sachen CE-Kennzeichnung in Anspruch nehmen.
© mehmetbuma/stock.adobe.com

Auf der sicheren Seite

Bei der CE-Kennzeichnung den Durchblick behalten. Handwerkskammer und IHK bieten kostenfreien Online-Unternehmersprechtag am 11. Dezember an.

21. November 2024

Ostfriesland. Die Handwerkskammer für Ostfriesland lädt am Mittwoch, 11. Dezember 2024 Mitgliedsunternehmen zu einem kostenfreien Unternehmersprechtag zum Thema „CE-Kennzeichnung“ ein. Die Beratung erfolgt online und nach Terminvereinbarung. Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) sowie den benachbarten Kammern aus Oldenburg.

In vertraulichen Einzelgesprächen von etwa 45 Minuten beantworten die Experten der Handwerkskammer, der IHK und des Unternehmens certplan - Wiesemann & Denker GbR Fragen zur Herstellung, zum Import oder auch zum Umbau von Produkten oder Maschinen in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung.

Praxisbeispiele:

  • CE-Kennzeichnung bei Maschinen: Ein Maschinenhersteller muss sicherstellen, dass seine Produkte den EU-Richtlinien entsprechen. Hierzu zählen die Maschinenrichtlinie sowie gegebenenfalls die Niederspannungs- und EMV-Richtlinien, um elektrische und mechanische Sicherheit zu gewährleisten.
  •  Produktsicherheitsverordnung bei Spielwaren: Spielzeughersteller müssen umfassende Sicherheitsprüfungen durchführen, um chemische, mechanische und elektrische Risiken zu minimieren, bevor ihre Produkte in den Handel gelangen. Die Spielzeugrichtlinie und die Produktsicherheitsverordnung regeln die einzuhaltenden Sicherheitsstandards.
  • E-Installation: Elektroinstallateure müssen sicherstellen, dass alle verwendeten Produkte CE-gekennzeichnet sind und den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen, um Gefahren wie Stromschläge zu vermeiden. Baut ein Installateur jedoch aus Komponenten eine eigenständige Anlage oder ein Gesamtsystem und bringt dieses in Verkehr, wird er als „Hersteller“ betrachtet und muss ein eigenes Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung durchführen.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllt. Für die Kennzeichnung ist unter anderem eine Risikobeurteilung erforderlich. Betroffene Produktgruppen sind etwa Maschinen, Elektrogeräte und Spielzeuge.

Anmeldungen sind online unter www.hwk-aurich.de/ce möglich. Ansprechpartner ist Thomas Harms, erreichbar unter Telefon 04941 1797-61 oder t.harms@hwk-aurich.de.