Ein Handwerker arbeitet an einem Stromkasten, er hlt ein Kabel und einen  Schraubenzieher in der Hand.

Eigene Fachkräfte ausbilden

Nachwuchskräfte zu finden ist aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger. Bleiben Sie wettbewerbsfähig und investieren in die Ausbildung eigener Fachkräfte, um so die wirtschaftliche Zukunft des eigenen Unternehmens zu sichern. Steigern Sie Ihre Chancen mit unserer Unterstützung, der Handwerkskammer für Ostfriesland.

Sie möchten ausbilden?

Wir geben Hilfestellungen bei Erstausbildungen, informieren über sämtliche Aspekte der Berufsausbildung oder auch Umschulung und stehen bei Ausbildungsproblemen und Konfliktsituationen beratend zur Seite.

Wer darf ausbilden?
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer das ist, stellt der Ausbildungsberater fest. Eine Ausbildungsstätte gilt in der Regel dann als geeignet, wenn sie die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln kann. Vorhandene Mängel können durch außerbetriebliche, überbetriebliche oder Verbundausbildung behoben werden.

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer für Ostfriesland stehen bei allen Fragen vor und während der Ausbildung gerne zur Verfügung.

Jörg Harms Ausbildungsberater Telefon 04941 1797-77 j.harms@hwk-aurich.de

Download pdf Leitfaden für Ausbilder (832,24 KB)

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung in den Handwerksberufen durch praxisorientiertes Training in den Werkstätten des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer für Ostfriesland.

Die ÜLU gewährleistet trotz wachsender Spezialisierung der Betriebe und fortschreitenden technologischen Wandels für alle Lehrlinge des Handwerks

  • die Vermittlung einer breiten Grundausbildung
  • die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung zum Ausgleich für Spezialisierung
  • die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren

und ist deshalb unverzichtbarer Pflichtbestandteil der handwerklichen Ausbildung. Die Kosten werden von den Betrieben getragen und durch Zuschüsse des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ermäßigt.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Logo der Europäischen Union.

Ausbildungsfinanzausgleich (AFA)

Die Handwerkskammer für Ostfriesland unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der Durchführung der Berufsausbildung, indem sie in ihrem Berufsbildungszentrum die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in verschiedenen Ausbildungsberufen als verlängerte Werkbank für ihre Mitgliedbetriebe durchführt. In einigen Berufen wurden die ostfriesischen Innungen mit der Durchführung der Lehrgänge betraut. 

Das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer für Ostfriesland hat den Anspruch, modern und am Stand der Technik mit qualifizierten Mitarbeitern auszubilden. Eine solche qualitätssichernde Ausbildung verursacht Kosten.

Der Bund, das Land Niedersachsen und die Europäische Union unterstützen ausbildende Betriebe durch Zuschüsse zu den ÜLU-Kosten. Der verbleibende Restbetrag, wird als Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) von ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben sowie von Betrieben, die keine Ausbildungsbefugnis haben gleichermaßen erhoben.

Der Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) ist somit ein Solidarbeitrag, durch den die Berufsgruppen gemeinsam dazu beitragen, den gewerblichen Nachwuchs im Handwerk zu sichern.

Hilfestellung in der Ausbildung

Wenn ein Auszubildender beeinträchtigt oder sozial benachteiligt ist, können Jugendliche ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch nehmen. Diese Hilfestellung gibt es bei Nachholbedarf in Fachtheorie und -praxis, bei Sprachproblemen, Prüfungsangst und Problemen im sozialen oder betrieblichen Umfeld. Die Teilnahme an abH-Maßnahmen der Agentur für Arbeit ist für Betriebe und Auszubildende kostenlos.

Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ)

Als betriebliches Langzeitpraktikum von sechs bis zwölf Monaten dient die Einstiegsqualifizierung (EQ) jungen Menschen unter 25 Jahren als Brücke in die Berufsausbildung. Die Agentur für Arbeit erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 231,00 Euro monatlich und einen Zuschuss zur Sozialversicherung in Form einer Pauschale von 116,00 Euro. Der Antrag auf eine Förderung ist vor Beginn der Vertragslaufzeit bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Die Handwerkskammer für Ostfriesland berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit EQ. Betriebe können der Handwerkskammer oder der Agentur für Arbeit freie Plätze melden.

Die Qualifizierungsbausteine für die EQ gelten zur Zeit für die folgenden Ausbildungsberufe:

Prüfungsberatung (außer Meister)

  • Gesellen- und Abschlussprüfungen für Lehrlinge von Nicht-Innungsmitgliedern in fast allen handwerklichen und einigen kaufmännischen Berufen
  • Umschulungsprüfung in handwerklichen Berufen
  • Werkausbildung für körperlich, geistig und seelisch Behinderte, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind

Teilzeitausbildung

Seit 2020 auch ohne besonderen Grund möglich.

Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, musste bislang einen besonderen Grund wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen nachweisen. Das ist seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr erforderlich. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes steht die Teilzeitausbildung allen offen. Einzige Voraussetzung: Lehrling und Betrieb müssen sich einig sein. Beide Parteien können eine Verkürzung um bis zu 50 Prozent der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren. Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit. Die Ausbildungsvergütung vermindert sich entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.

Wenn also zum Beispiel Lehrling und Betrieb eine Verkürzung von 40 auf 32 Stunden pro Woche, also 20 Prozent weniger, vereinbaren, dann verlängert sich die Ausbildungsdauer von 36 auf 43,2 Monate. Da angefangene Monate abgerundet werden, sind im Ausbildungsvertrag 43 Monate einzutragen. Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend gekürzt, also ebenfalls um 20 Prozent.

Durch die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung haben sich Vorteile für beide Seiten ergeben. Denn wer bisher aufgrund seiner persönlichen Situation eine Vollzeitausbildung ausgeschlossen hat, erhält nun die Chance sich zu bewerben. Für Betriebe erweitert sich hingegen die Auswahl an Bewerbern. Informationen zur Teilzeitausbildung geben die Ausbildungsberater der Handwerkskammer und sind auch im Flyer „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Zentralverbandes des deutschen Handwerks zu finden.

ZDH-Flyer „Berufsausbildung in Teilzeit“ (296,34 KB)

Jörg Harms Ausbildungsberater Telefon 04941 1797-77 j.harms@hwk-aurich.de

Vertiefte Berufsorientierung für Flüchtlinge im Handwerk (BOF)

Viele Handwerksbetriebe suchen motivierte Auszubildende. Eine handwerkliche Ausbildung stellt eine hervorragende berufliche Perspektive dar. Um sich noch intensiver auf eine Ausbildung im Handwerk vorzubereiten, haben junge Flüchtlinge die Möglichkeit, 13 Wochen lang vertiefte Einblicke in bis zu drei Ausbildungsberufen zu erhalten.

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Eignung und Neigung zu überprüfen. Während dieser Zeit werden sie berufsbezogen sprachlich weiter qualifiziert und von
einer sozialpädagogischen Fachkraft individuell begleitet. Die Berufsorientierung gliedert sich in Werkstatttage und ein anschließendes Betriebspraktikum.

Die Werkstatttage dauern neun Wochen und können in den folgenden Berufsfeldern absolviert werden:

  • Elektrotechnik
  • Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik (SHK)
  • Metalltechnik
  • Kfz-Technik
  • Holztechnik (Tischler)
  • Bautechnik (Maurer)

Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen während der Werkstatttage entscheiden sich die Teilnehmenden für einen Ausbildungsberuf. Diesen lernen sie während einer vierwöchigen Betriebsphase in einem Handwerksunternehmen näher kennen.

Werkstatttage: Auf Anfrage
Betriebsphase: Auf Anfrage

Teilnehmen können junge Flüchtlinge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge
    oder Asylbewerber/innen bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sein,
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • deutsche Sprachkenntnisse i.d.R. mindestens auf
    dem Niveau B1 (GER) nachweisen,
  • einen Integrationskurs oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben.

Das BOF-Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.