![](https://www.hwk-aurich.de/_Resources/Persistent/e/4/8/1/e481e37790f7775a59d60edc6deba19b8c1916c1/Meister2a-2174x869-240x96.jpg)
©HWK
Antrag auf Ausstellung einer Ehrenurkunde
- Beschäftigen Sie eine/n Mitarbeiter/in schon seit 25 Jahren und möchten sie/ihn deshalb besonders ehren?
- Haben Sie ihre Meisterprüfung vor 25 Jahren oder länger bestanden?
- Können Sie als Handwerker/in auf mindestens 25 Jahre Selbständigkeit zurückblicken?
In diesen und folgenden Fällen stellen wir Ihnen gern kostenlos eine Ehrenurkunde aus:
zum 25-, 40-, 50- und 60-jährigen Meisterjubiläum, zum 25-, 40-, 50-, 75- und 100-jährigen Geschäftsjubiläum und für jeweils weitere 25 Jahre , zur 25-, 40-, und 50-jährigen Tätigkeit als Arbeitnehmer/in.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien und den entsprechenden Anträgen.