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Richtlinien für Ehrungen im Handwerk
Danach können Persönlichkeiten, die sich um das Ostfriesische Handwerk und seine Organisation besondere Verdienste erworben haben oder aufgrund ihrer langjährigen handwerklichen Tätigkeiten besonderen Dank und Anerkennung verdienen, durch die Handwerkskammer geehrt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Die Richtlinien für Ehrungen im Handwerk der Handwerkskammer für Ostfriesland sehen vor, dass Ehrungen bei Meister‐, Betriebs‐ und Arbeitsjubiläen erfolgen können.
I. Meisterjubiläen
Der Ehrenmeisterbrief kann an Betriebsinhaber, auch ehemalige Betriebsinhaber, und Arbeitsnehmer verliehen werden, wenn diese Person im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer wohnt und das 50‐jährige Meisterjubiläum begangen wird. Zum 25., 40. oder 60. Meisterjubiläum wird eine Ehrenurkunde verliehen.
II. Betriebsjubiläen
Für Betriebsjubiläen werden Urkunden durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn der Betrieb 25, 40, 50, 75, 100 und um je 25 Jahre länger besteht.
III. Arbeitsjubiläen
Urkunden für Arbeitsjubiläen werden auf Antrag des Betriebsinhabers, einer Handwerksorganisation oder auf eigenen Antrag durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn die/der Arbeitnehmer/in 25, 40 oder 50 Jahre ununterbrochen im gleichen Handwerksbetrieb tätig war. Die Ausstellung dieser Urkunde erfolgt auf Antrag.
IV. Ehrenmeister des ostfriesischen Handwerks
Dieser Titel kann zusammen mit einer Ehrenurkunde an Persönlichkeiten inner‐ und außerhalb des Handwerks verliehen werden, die sich um das ostfriesische Handwerk besonders verdient gemacht haben.
Verfahren
Die Ehrung liegt im Ermessen der Handwerkskammer.
Diese Richtlinien treten am 1. April 2011 in Kraft.