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Die Arbeit der Handwerksorganisation
lebt durch das Ehrenamt!

Dank des großen ehrenamtlichen Engagements vieler Betriebsinhaber und Mitarbeiter von Handwerksbetrieben ist es möglich, die Handwerkskammer als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft zu führen. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.

Ehrenamt: Eigentlich unbezahlbar!

Sie sitzen in Prüfungsausschüssen, sind Mitglied der Vollversammlung jeder Kammer, im Vorstand einer Innung oder bringen sich in die Arbeit ihrer Kreishandwerkerschaft ein – Tausende von ehrenamtlichen Meistern und Gesellen gestalten mit ihrem fachlichen Wissen die Zukunft ihrer Berufe und Branchen.


Einfluss nehmen, Wissen weitergeben, etwas bewegen

Dank des großen ehrenamtlichen Engagements vieler Betriebsinhaber und Mitarbeiter von Handwerksbetrieben ist es möglich, die Handwerkskammer als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft zu führen.
Allein im ostfriesischen Kammerbezirk gibt es rund 1.250 ehrenamtliche Handwerker, die sich in der Handwerkskammer (rund 370) und in den Kreishandwerkerschaften Aurich-Emden-Norden sowie LeerWittmund für den Nachwuchs und für die Zukunft des Handwerks engagieren. Diese ehrenamtlich tätigen Personen besetzen zusammen knapp 1.980 Ehrenämter, von denen rund 16 % von weiblichen Personen wahrgenommen werden.

Die Bandbreite der Tätigkeiten umfasst die Mitwirkung in fast allen Gremien der Handwerksorganisationen – auf der örtlichen Ebene in den Innungen und Kreishandwerkerschaften über die Handwerkskammern und Landesinnungsverbände  bis hin zu den Zentralfachverbänden und dem ZDH auf Bundesebene.

Sie wollen sich in einem Ausschuss ehrenamtlich engagieren. Melden Sie sich bei ? 

Jörg Frerichs Hauptgeschäftsführer Telefon 04941 1797-31 j.frerichs@hwk-aurich.de

Selbstverwaltung des regionalen Handwerks

Die Satzung der Handwerkskammer für Ostfriesland regelt, wie sich die notwendigen Organe zusammensetzen und welche Aufgaben sie haben. Die Organe sind die Mitgliederversammlung (Vollversammlung), der Vorstand und Ausschüsse für bestimmte Angelegenheiten. Nach außen wird die Handwerkskammer durch das Präsidium und der Hauptgeschäftsführung vertreten.


Die Vollversammlung – Spiegel der handwerklichen Vielfalt

Die Vollversammlung und das Präsidium sind die Entscheidung tragenden Organe der Handwerkskammer. 24 Mitglieder bilden das Parlament des Handwerks. Da die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den oft klein strukturierten Handwerksbetrieben traditionell sehr eng ist, sitzen in der Vollversammlung nicht nur 16 selbstständige Handwerker, sondern auch 8 Arbeitnehmer.

Aus der Vollversammlung heraus wird im Anschluss wiederum der Vorstand einschließlich des Präsidenten gewählt. Auch für Präsidium und Vorstand gilt die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer – eine einmalige Form des Miteinanders in Kammern, in Deutschland und Europa.

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Jörg Frerichs Hauptgeschäftsführer Telefon 04941 1797-31 j.frerichs@hwk-aurich.de

Die Arbeit der Vollversammlung

Das Parlament des Handwerks tagt  mindestens zwei Mal pro Jahr. Dabei legt das Gremium die Rahmenbedingungen für das laufende Jahr fest und trifft Entscheidungen, die von weitreichender, grundsätzlicher Bedeutung für die Handwerkskammer sind. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich.

Aufgaben der Vollversammlung

  • Wahl und Entlastung des Vorstandes
  • Wahl der Ausschüsse - einschließlich des Berufsbildungsausschusses
  • Wahl des Hauptgeschäftsführers und der Geschäftsführer
  • Festlegung des Kammerhaushalts
  • Festsetzung der Beiträge
  • Änderung der Satzung
  • Beschlüsse über Bildungsvorschriften
  • Beschlüsse über Beteiligungen

Der Vorstand

Die gesamte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand der Handwerkskammer.

Die insgesamt 9 Mitglieder sind zu zwei Drittel selbstständige Handwerker und zu einem Drittel Arbeitnehmer.

Gewählt werden:

  • ein Präsident (Arbeitgeber)
  • zwei Vizepräsidenten – (jeweils ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer)
  • sechs weitere Mitglieder (vier Arbeitgeber, zwei Arbeitnehmer)


Die Vorstandsmitglieder

Präsidium

 

Präsident

Albert Lienemann
Gas- und Wasserinstallateurmeister sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister und Betriebswirt des Handwerks
 

 

Vizepräsidentin (Arbeitgeber)

Imke Hennig
Friseurmeisterin

 

 

 

Vizepräsident (Arbeitnehmer)

Jörg Klein
Konditormeister und Betriebswirt des Handwerks

 

Arbeitgebervertreter

 

Friedrich Lüpkes
Schornsteinfegermeister

 

 

Jörg Tapper
Speiseeishersteller
 

 

Joachim Eilts
Elektroinstallateurmeister

 

 

Heiner Heijen
Friseurmeister
 

Arbeitnehmervertreter

 

Herbert Abben
Maurer- und Betonbauermeister
 

 

Hinrich Wulf
Kraftfahrzeugmechaniker
 

Mitglieder der Vollversammlung

Die Vollversammlung der Wahlperiode 2020-2025 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:


Geschäftsführung

Hauptgeschäftsführer

 

Jörg Frerichs

Hauptgeschäftsführer
der Handwerkskammer für Ostfriesland

Telefon 04941 1797-31

E-Mail
j.frerichs@hwk-aurich.de

Leiter Berufsbildung

 

Dirk Bleeker

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer


Telefon 04941 1797-35
 
E-Mail
d.bleeker@hwk-aurich.de

 Sekretariat 

 

Mareke Best

Assistentin der Geschäftsführung


Telefon 04941 1797-32

E-Mail
m.best@hwk-aurich.de

 


Ausschüsse erledigen Detailarbeit

Die Handwerkskammer bildet ständige Ausschüsse und kann für bestimmte Angelegenheiten besondere Ausschüsse einrichten.

Arbeitgebervertreter des Berufsbildungsausschusses
  
MitgliedStellvertreter
Friedrich Lüpkes (Vorsitzender)
Bezirksschornsteinfegermeister (Leer/Nüttermoor)
Jann Bikker
Jann Bikker GmbH & Co.KG Sanitätshaus (Ihlow)
Hermann Krüger 
Elektroinstallateurmeister
(Großefehn)
Udo Rieken
Maler- und Lackierermeister (Stedesdorf)
Harald Willms
Elektrotechnikermeister
(Aurich)
Joachim Wachsmann
Friseurmeister (Timmel)
Karin Natelberg
Natelberg Gebäudetechnik GmbH (Rhauderfehn)
Matthias Schlegel
Installateur- und Heizungsbauermeister (Friedeburg)
Stefan Jaspers
Installateur- und Heizungsbauermeister (Ihlow)
Lothar Habben
Installateur- und Heizungsbauermeister (Aurich)
Jörg Tapper
Speiseeishersteller (Norden)
Redelf Heuermann
Schornsteinfegermeister (Hage)
  
Arbeitnehmervertreter des Berufsbildungsausschusses
  
MitgliedStellvertreter
Oliver Hublitz (Stellv. Vorsitzender)
DGB
(Leer)
Menne Bakker
(Upgant-Schott)
Henrik Köller
IG Metall (Emden) 
Frank Schlereth
(Papenburg)
Marco Hinderks
Hoogestraat & Sohn
(Krummhörn)
Hans-Reiner Stroman
Schwarte Aurich
(Leezdorf)
Hinrich Wulf
EAFT Emden (Großefehn)
Karl-Heinz Jever
EAFT Emden (Emden)
Astrid Kruse
Lorenz Bäcker, Konditorin
(Südbrookmerland)
Alfred Arends
Schwarte Emden, Servicetechniker
(Emden)
Hans Hammrich
IG Bau
(Aurich)
Herbert Abben
Maurer- und Betonbauermeister
(Norden)
  
Lehrervertreter des Berufsbildungsausschusses
  
MitgliedStellvertreter
n. N. 
 
Anja Poppen
Studiendirektorin BBS II Aurich
Christine Steinröder
Oberstudiendirektorin BBS Wittmund
Dirk Lammers
Studiendirektor BBS Wittmund
Björn Holzgrabe
Studiendirektor BBS II Emden
Gero Conring
Studiendirektor BBS II Emden
Gerold Lienemann
Oberstudiendirektor BBS I Leer
Hendrik Banneke
Studiendirektor BBS I Leer
Torsten Janßen
Oberstudiendirektor BBS II Leer
Stefan Klinker
Studiendirektor BBS II Leer
Volker Cammans
Oberstudiendirektor BBS Norden
Uwe Schüler
Studiendirektor BBS Norden
Wilhelm Eden (Arbeitgeber)
Parkettleger
 
Joachim Wachsmann (Arbeitgeber)
Friseurmeister
 
Manfred Fecht (Arbeitnehmer)
Tischlermeister
 

 

Meisterprüfungen werden nach § 47 der Handwerksordnung durch Meisterprüfungs- ausschüsse abgenommen. Für die Handwerke werden Meisterprüfungsausschüsse als staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der Handwerkskammer für ihren Bezirk errichtet.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat folgende Meisterprüfungsausschüsse nach Anhörung der Handwerkskammer für Ostfriesland für fünf Jahre ernannt:

 

  • Elektrotechnikerhandwerk
  • Feinwerkmechanikerhandwerk
  • Friseurhandwerk
  • Installateur- und Heizungsbauerhandwerk
  • Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Maurer- und Betonbauerhandwerk
  • Metallbauerhandwerk
  • Tischlerhandwerk

Prüfungsausschüsse für die Abnahme von Gesellenprüfungen errichtet die Handwerkskammer nach § 33 der Handwerksordnung. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.


Die Handwerkskammer hat zudem Handwerksinnungen beauftragt, Gesellenprü- fungsausschüsse zu errichten, damit auch dort Gesellenprüfungen abgenommen werden können.

Zur Zeit gibt es 23 Gesellen- bzw. Umschulungsprüfungsausschüsse in 14 Berufen und 9 Abschlussprüfungsausschüsse in 5 Berufen bei der Handwerkskammer für Ostfriesland.

Die Handwerkskammer richtet Prüfungsausschüsse im Bereich der beruflichen Fortbildung nach § 42 der Handwerksordnung ein.

Zur Zeit werden folgende Fortbildungsprüfungen von der Handwerkskammer für Ostfriesland abgenommen:

 

  • Geprüfter kaufmännischer Fachwirt nach der HWO
  • Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung
  • Interne/r Auditor/in
  • Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung
  • Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation/Ausbildereignungprüfung
  • SPS-Fachkraft
  • Beauftragte/r der obersten Leitung (-QMB-)(HWK)
  • Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
     
Arbeitgebervertreter
Hermann Krüger
Ordentliches Mitglied

Elektroinstallateurmeister
Harm Kuhlmann
Stellvertreter

Stahlbau Ihnen GmbH & Co. KG
Arbeitnehmervertreter

Oliver Hublitz
Ordentliches Mitglied

 

Deutscher Gewerkschaftsbund

Hans Hammrich
Stellvertreter

 

 

 

Lehrer an berufsbildenden Schulen
Christine Steinröder
Ordentliches Mitglied

Oberstudiendirektorin BBS Wittmund
Volker Cammans
Stellvertreter

Oberstudiendirektor BBS Norden

ILIAS-Plattform

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