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Fachgerechte Entsorgung von alten Boilern
Kein Hausmüll: Handwerkskammer weist darauf hin, Boiler und Warmwasserspeicher bei zugelassenen Sammelstellen zu entsorgen.
Durch zahlreiche Bad- und Heizungssanierungen fallen derzeit auch große Mengen an Boilern und Warmwasserspeichern zur Entsorgung an. Für diese besteht durch das ElektroG ein gesetzlich verordnetes Rücknahmesystem durch Hersteller und Vertreiber. Dazu zählen auch Handwerksbetriebe. Das Elektrogesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu gehört auch die Rückgabeverpflichtung.
Boiler und Warmwasserspeicher werden in die Sammelgruppe der „Wärmeüberträger“ eingeteilt und dürfen somit ausschließlich über geeignete Recyclinganlagen entsorgt werden. Grund dafür sind hochklimaschädliche Stoffe wie FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), die in vielen der alten Geräte noch enthalten sind. Eine nicht sachgerechte Entsorgung, wie beispielsweise durch Schreddern, verursacht sehr hohe Treibgasemissionen. Sofern es sich nicht um Elektrokleingeräte handelt, gilt die Rücknahme für Hersteller und Vertreiber aber nur, wenn ein vergleichbares Gerät gekauft wird. Außerdem sind kleinere Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern von der Rücknahmepflicht grundsätzlich ausgenommen.
In der Praxis nehmen Betriebe aus Kulanz Geräte auch ohne eine Verpflichtung zurück. Dennoch gilt, dass bei der freiwilligen Rücknahme die Anzeige- und Meldepflichten des ElektroG genauso eingehalten werden. Die zurückgenommenen Geräte müssen an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Für Geräte aus Privathaushalten können das die regionalen Wertstoffhöfe der Kommunen oder Landkreise sein.