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Auf der sicheren Seite

Bei der CE-Kennzeichnung den Durchblick behalten. Handwerkskammer und IHK bieten am Mittwoch, 11. Dezember, kostenfreien Online-Unternehmersprechtag an.

Ostfriesland. Die Handwerkskammer für Ostfriesland lädt am Mittwoch, 11. Dezember, Mitgliedsbetriebe zu einem kostenfreien Unternehmersprechtag zum Thema „CE-Kennzeichnung“ ein. Die Beratung erfolgt online und nach Terminvereinbarung. Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) sowie den benachbarten Kammern aus Oldenburg.

In vertraulichen Einzelgesprächen von etwa 45 Minuten beantworten die Experten der Handwerkskammer, der IHK und des Unternehmens certplan – Wiesemann & Denker GbR Fragen zur Herstellung, zum Import oder auch zum Umbau von Produkten oder Maschinen in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllt. Für die Kennzeichnung ist unter anderem eine Risikobeurteilung erforderlich. Betroffene Produktgruppen sind etwa Maschinen, Elektrogeräte und Spielzeuge.

Praxisbeispiele:

  • CE-Kennzeichnung bei Maschinen: Ein Maschinenhersteller muss sicherstellen, dass seine Produkte den EU-Richtlinien entsprechen. Hierzu zählen die Maschinenrichtlinie sowie gegebenenfalls die Niederspannungs- und EMV-Richtlinien, um elektrische und mechanische Sicherheit zu gewährleisten.
  • Spielzeugrichtlinie bei Spielwaren: Spielzeughersteller müssen umfassende Sicherheitsprüfungen durchführen, um chemische, mechanische und elektrische Risiken zu minimieren, bevor ihre Produkte in den Handel gelangen. Die Spielzeugrichtlinie regelt die einzuhaltenden Sicherheitsstandards.
  • E-Installation: Elektroinstallateure müssen sicherstellen, dass alle verwendeten Produkte CE-gekennzeichnet sind und den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen, um Gefahren wie Stromschläge zu vermeiden. Baut ein Installateur jedoch aus Komponenten eine eigenständige Anlage oder ein Gesamtsystem und bringt dieses in Verkehr, wird er als „Hersteller“ betrachtet und muss ein eigenes Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung durchführen.

 

Aktuelles Thema:
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt in Europa die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (General Product Safety Regulation – GPSR). Die neue EU-Verordnung gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Verbraucherprodukte. Sie definiert Neuerungen unter anderem für Einführer, Hersteller und Händler dieser Produkte. Für jedes Produkt, welches unter die neue Produktsicherheitsverordnung fällt, muss beispielsweise eine interne Risikoanalyse durchgeführt werden, bevor es auf dem Markt angeboten wird.
 

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist erforderlich und erfolgt über das untenstehende Formular. Bei Fragen steht Ansprechpartner Thomas Harms zur Verfügung.

Thomas Harms Technischer Berater Telefon 04941 1797-61 t.harms@hwk-aurich.de