Lothar Freese, Obermeister der Kfz-Innung für Ostfriesland.
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Wenn Halten schon ein Parken ist

Lothar Freese, Obermeister der Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland, klärt über die Vorschriften zum Parken auf.

Ostfriesland. Regelungen und Verkehrszeichen ohne Ende: Wohl nichts ist im Straßenverkehr so verwirrend wie die Vorschriften zum Parken. Die Kfz-Innung hat deshalb etwas Licht ins Dunkle gebracht, denn „als Partner der Autofahrer geht es auch um die Sicherheit“, sagte Obermeister Lothar Freese. Wer in den Urlaub fährt oder wegen einer längeren Dienstreise abwesend ist, sollte sich nicht nur um einen Parkplatz für sein Auto kümmern, sondern auch dafür sorgen, dass jemand ein wachsames Auge darauf hat. Das Auto kann durch kurzfristig eingerichtete Halteverbotszonen plötzlich unrechtmäßig geparkt sein. Ursprünglich regulär geparkte Fahrzeuge dürfen aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone nach vollen drei Tagen Vorlaufzeit abgeschleppt werden.

Parkplätze zu reservieren und sie durch Gegenstände für andere zu blockieren, sei grundsätzlich nicht erlaubt und gelte als Ordnungswidrigkeit, so Freese. Beim Straßenverkehrsamt könne aber ein Parkverbot, zum Beispiel für einen Umzug, für den Umzugstag beantragt werden. Die Warnblinkanlage dürfe nur in Gefahrensituationen benutzt werden. Parken in zweiter Reihe sei grundsätzlich verboten. Parken beginne ab drei Minuten. Halten (bis drei Minuten) sei in speziellen Fällen erlaubt, etwa zum Ausladen schwerer Güter oder zum Blick auf einen Stadtplan. Wer sein Auto verlasse oder länger als drei Minuten halte, der parke, hieß es in den Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer.

Ein immer wieder diskutiertes Thema seien außerdem Frauenparkplätze. In der Straßenverkehrsordnung gebe es diese nicht und dementsprechend auch keine verbindlichen Verkehrszeichen. Eine Geldbuße für dort parkende Männer komme daher nicht infrage. Allerdings könnten Besitzer von Parkflächen – zum Beispiel Parkhäuser – eigene Regeln erlassen.

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