Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. © HWK

Verbandkästen regelmäßig überprüfen

Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland weist Autofahrer auf Verfallsdatum hin.

Ostfriesland. Um effektiv erste Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten unerlässlich. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Auto mindestens einen Verbandkasten mitzuführen. Darauf haben jetzt die Auto-Experten der Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland hingewiesen. Fehle die Ausrüstung im Auto, könne dies bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Auch bei der Hauptuntersuchung werde dies als geringfügiger Mangel festgestellt. Allerdings müsse der Verbandkasten der DIN-Norm 13164 entsprechen.

Die Auto-Experten wiesen darauf hin, dass der Inhalt festgelegt sei. Die Vorgabe sei zuletzt im Jahr 2014 erneuert worden und umfasse seit dem auch Fingerkuppenverbände, zugeschnittene Pflasterstrips und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Ältere Verbandkästen, die noch nicht abgelaufen seien, könnten um die neuen Teile ergänzt werden.

Auf der Außenseite des Erste-Hilfe-Kastens sei ein Verfallsdatum aufgedruckt, das anzeigt, wann die begrenzt haltbaren Bestandteile ablaufen. Das Haltbarkeitsdatum betreffe das Verbandsmaterial wie beispielsweise Kompressen. Aber auch Einmalhandschuhe würden mit der Zeit porös und könnten dem Helfer bei der Versorgung von Wunden damit keinen Schutz mehr vor ansteckenden Krankheiten anderer Personen bieten.

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