Friseure bereiten sich auf den Neustart vor. Das Haarewaschen gehört jetzt zu jedem Salonbesuch dazu.
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Friseure zwischen Hygiene, Abstand und Preisanstieg

Die Branche bereitet sich auf den Neustart vor. Was die Salons beachten müssen und was für Kunden gilt.

Ostfriesland. Es musste in der Corona-Krise schließen – und wird schmerzlich vermisst: Das Friseurhandwerk. „Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Neustart am 4. Mai auf Hochtouren“, berichten die Obermeister der ostfriesischen Friseurinnungen in einer Telefonkonferenz. Darunter Joachim Wachsmann (Aurich-Emden-Norden), Heiner Heijen (Leer), Frank Grabowski (Emden) sowie Thomas Röskens (stellv. Obermeister Leer). Sie wollen gemeinsam mit Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, die Betriebe auf die Wiedereröffnung vorbereiten und den Kunden die neuen Abläufe näherbringen.

„Alle sind erleichtert, dass sie wieder arbeiten dürfen“, berichtet Imke Hennig, Friseurmeisterin aus Wiesmoor. Allerdings sind die Corona-Auflagen nicht unerheblich. Sie habe ihre Mitarbeiter bereits darin unterwiesen und ein Schichtsystem mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet. So wie sie werden wohl viele Betriebe verfahren, ist sich die Gesprächsrunde einig. Auch der Montag werde bei einigen genutzt, um dem erwarteten Ansturm gerecht zu werden. Fest steht: Der Friseurbesuch wird nicht mehr so ablaufen, wie der Normalverbraucher es gewohnt ist. Auflagen zur Hygiene müssen eingehalten, der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.

In der letzten Woche hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die für die Branche zuständig ist, einen Hygiene-Fahrplan herausgegeben, genannt „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“. Diese Vorgaben wurden verkürzt in einer Änderungsverordnung der Landesregierung Niedersachsen am Freitag, 24. April, veröffentlicht und spiegelt die wichtigsten Eckpunkte wider.

„Wir rufen alle Berufskollegen dazu auf, die Gesundheit aller im Blick zu halten und sich nach den von der BGW verbindlichen Schutzmaßnahmen zu richten“, sagt Heiner Heijen, Friseurmeister aus Weener. Besonders die Dokumentation sei für die haarschneidende Zunft aufwendig, waren sich die Obermeister einig. Zum Nachvollziehen der Infektionskette sollen die Kundendaten unter Voraussetzung des Einverständnisses dokumentiert und für drei Wochen aufbewahrt werden. Wer die Zustimmung verweigert, wird laut Landesverordnung nicht bedient.

Nach den neuen Auflagen wird außerdem der Mund-Nasen-Schutz für die Kundschaft und die Beschäftigen zur Pflicht. Auch neu: Jedem Besucher müssen die Haare im Salon gewaschen werden. Die Betreiber haben ausreichende Schutzabstände gegebenenfalls mit Anpassung der Arbeitsplätze einzurichten. „Und wir vereinbaren Besuche nur nach Termin. Laufkundschaft soll vermieden werden, weil die Wartebereiche bei uns wegfallen“, so Imke Hennig. Fällt dann der Verzicht auf den Kaffee vielleicht noch leicht, weil keine Bewirtung mehr stattfinden darf, sind andere Dienstleistungen wie Rasieren, Bartpflege, Augenbrauenfärben und andere kosmetische Behandlungen immer noch nicht im Programm. „Wir dürfen nicht nah am Gesicht arbeiten“, erklärt Frank Grabowski (Emden). „Gleichzeitig ist mit moderaten Preiserhöhungen aufgrund des größeren Zeit- und Materialaufwandes zu rechnen“, berichtet Heiner Heijen. Die Mitarbeiter müssten vermehrt Wegwerfprodukte verwenden und Arbeitsutensilien im Nachgang reinigen und desinfizieren.

Vor Herausforderungen stellt die Friseurmeister jedoch der Besuch von Kindern. Derzeit gilt: Untersechsjährige brauchen keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Vor diesem Hintergrund möchten wir darum bitte, dass die Erwachsenen von Terminen für die Kleinsten in den ersten Wochen absehen, bis entsprechende neue Handlungsanweisungen vorliegen“, wirbt Heiner Heijen um Verständnis. Nach BGW-Vorgaben sollen die Friseure diejenigen, die für einen Mundschutz zu klein sind, zunächst nicht bedienen. Für ältere Kinder gilt der gleiche Grundsatz wie für Erwachsene zur Eindämmung der Coronapandemie. So müssen sie sich auch im Salon die Haare waschen lassen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen untersagt sind. Die Ausnahme der BGW-Regel: „Anders verhält es sich mit Personen, die zur Betreuung oder Aufsicht oder für Hilfestellung unbedingt notwendig sind.“ Hier entscheidet der Friseur im Einzelfall.

Alle Vorgaben der BGW sowie die aktuellen Verordnungen der Landesregierung und Muster-Formulare finden Interessierte auf der Webseite der Handwerkskammer für Ostfriesland unter www.hwk-aurich.de. Für kostenfreie Beratungen steht die Betriebsberatung der Handwerkskammer unter 04941 1797-0 zur Verfügung. Gleichzeitig informieren die Kreishandwerkerschaften Aurich/Emden/Norden und Leer/Wittmund ihre Innungsmitglieder in Mailings und auf Anfragen. Eine weitere Telefonhotline (040) 202 07 - 18 80 hat die BGW eingerichtet sowie einen umfassenden Frage-Antwort-Katalog auf ihrer Webseite www.bgw-online.de veröffentlicht.

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