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Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Betriebe
Seit dem 1. August besteht eine Mitteilungspflicht für Unternehmen zum Transparenzregister (www.transparenzregister.de) durch Bundesrecht. Handeln müssen Betriebe, die bislang automatisch eingetragen waren. Sämtliche deutsche Gesellschaften sind nun dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Ausgenommen davon sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und eingetragene Vereine. Bislang reichte oft ein Eintrag in einem anderen öffentlich einsehbaren Register wie zum Beispiel dem Handelsregister aus, um auch die Meldepflichten zum Transparenzregister zu erfüllen.