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Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.

Hintergrund ist das Geldwäschegesetz (GwG), das verhindern soll, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen laut Gesetz

  • Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten,
  • Risikomanagement betreiben und
  • bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben.

Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen. Deshalb haben sich schon in der Vergangenheit viele Unternehmen im goAML WEB registriert, um bei einem meldepflichtigen Sachverhalt schnell eine Meldung abgeben zu können. Zum 1. Januar 2024 ist die Registrierung im Meldeportal nun für die betroffenen Branchen verpflichtend.

Im Handwerk sind insbesondere sogenannte Güterhändler zur Registrierung verpflichtet. Betroffen sind demnach alle Betriebe, die Güter veräußern oder erwerben. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Namen oder auf wessen Rechnung die Transaktion erfolgt. Die Rechtsform ist unerheblich.

Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes sind in § 1 Absatz 10 GwG definiert als Gegenstände,

  • die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
  • die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.


Zu ihnen gehören insbesondere

  • Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin,
  • Schmuck und Uhren,
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten,
  • Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Der Begriff des Güterhändlers ist weit gefasst.

Derzeit sind für eine fehlende Registrierung noch keine Sanktionen vorgesehen. Dennoch ist die Einführung von Bußgeldern geplant.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal goAML.

Dort finden sich auch weitere Informationen und Publikationen zur Benutzung des Portals.