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Kurse und Seminare: Die Zukunft gestalten

Endlich den Ausbilderschein angehen? Ein Meister werden? Oder doch den Betriebswirt anstreben? Weiterbildungswillige Handwerker – Selbstständige, Arbeitnehmer und Auszubildende – werden in der Kursdatenbank mit rund 60 Lehrgängen fündig. Ein Schwerpunkt in der Erwachsenenbildung liegt auf den Meistervorbereitungskursen. Neben dem Studiengang „Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung“ und  fachspezifischen Lehrgängen wie in der Elektromobilität oder Schweißtechnik stehen auch Kompaktseminare beispielsweise zur Unternehmensführung zur Auswahl. 

Bildungsprogramm von Januar - Dezember 2024 (1,09 MB)


Fördermöglichkeiten

Für unsere Kurse und Seminare gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Seminare etc.), die durch die Handwerkskammer für Ostfriesland mit seinem angeschlossenen Berufsbildungszentrum (im Folgenden: Handwerkskammer) als Rechtsträger durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf eine Prüfungszulassung.

  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen-gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
  3. Fernabsatzverträge sind u. a. Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Die Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme der Handwerkskammer muss schriftlich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars durch den Teilnehmer (Angebot) erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Kursbestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch die Handwerkskammer kommt der Unterrichtsvertrag zustande.

  1. Die Lehrgangsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  2. Die Lehrgangsentgelte sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst oder Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium) zu zahlen. Teilnehmer, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden Bildungsmaßnahme ausgeschlossen werden (§ 12). Die Pflicht zur Zahlung der Lehrgangsentgelte wird durch den Ausschluss nicht berührt.
  3. Die im Bildungsprogramm der Handwerkskammer angegebenen Lehrgangsentgelte sind gültig bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
  4. Im Fall der Einführung der Umsatzsteuer auf eine Bildungsmaßnahme ist die Handwerkskammer berechtigt, diese gegenüber dem Teilnehmer zu erheben. 

Auf schriftlichen Antrag ist eine Ratenzahlung möglich. Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Handwerkskammer festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung, schuldet der Teilnehmer die Lehrgangsentgelte gemäß § 4. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

  1. Der Teilnehmer hat das Recht, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z. B. bei nicht nur vorübergehender Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer jedoch nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde.
  2. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der Handwerkskammer erfolgen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der Handwerkskammer maßgebend.
  3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist das Lehrgangsentgelt vom Teilnehmer anteilig zu zahlen bzw. von der Handwerkskammer anteilig zu erstatten.
  4. Erklärt der Teilnehmer ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes die Kündigung, kann die Handwerkskammer bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. die Verlegung des Wohnsitzes außerhalb des Handwerkskammerbezirkes) einer Aufhebung des Unterrichtsvertrages zustimmen. Ein Anspruch auf die Aufhebung des Unterrichtsvertrages besteht nicht. Im Falle einer Aufhebung des Unterrichtsvertrages ist die Handwerkskammer berechtigt, vom Teilnehmer einen pauschalierten Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Höhe des pauschalierten Aufwendungsersatzes richtet sich nach dem Umfang der Unterrichtsstunden, jedoch mindestens:
    1.  50% des Lehrgangsentgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden.
    2.  30% des Lehrgangsentgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 120 bis 240            Unterrichtsstunden.
    3.  15% des Lehrgangsentgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden.
  5. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Handwerkskammer ein wirtschaftlicher Nachteil (Schaden) nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der  pauschalierte Aufwendungsersatz ist.
  1. Die Handwerkskammer ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn der Bildungsmaßnahme zurückzutreten. Bereits bezahlte Lehrgangsentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
  2. Organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf der Bildungsmaßnahme oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Handwerkskammer vor. Die im Bildungsprogramm der Handwerkskammer genannten Angaben (z.B. Termine) entsprechen der Drucklegung des Programmheftes. Gleiches gilt für Auszüge hieraus. 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberechte sind zu beachten.

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. kostenpflichtigen, urheberrechtlichen geschützten, pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

  1. Das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer für Ostfriesland erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur verbindlichen Anmeldung und Abrechnung von Lehrgängen und Seminaren sowie ggf. der Weiterleitung an die NBank, die zuständige Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter.
  2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich an die NBank, Hannover, zwecks Antragsstellung des Aufstiegs-BAföG oder an die zuständige Agentur für Arbeit/dem zuständigen Jobcenter, im zuständigen Ort, zwecks Übermittlung des Zeit- und Kostenplans, der An- und Abwesenheitszeiten, der Austrittsmeldungen sowie der Kündigungen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Fristen der steuer- und handelsrechtlichen oder anderer einschlägiger Vorschriften.
  3. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Organisation und Abwicklung der Lehrgangsteilnahme jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger
    Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hwk-aurich.de oder unter Datenschutzbeauftragter c/o Handwerkskammer für Ostfriesland,
    Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich, erreichen.
  4. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.

  1. Die Handwerkskammer kann den Teilnehmer, der das jeweilige fällige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht gezahlt hat, von der weiteren Teilnahme an der Bildungsmaßnahme durch Kündigung des Unterrichtsvertrages ausschließen.
  2. Ebenso kann die Handwerkskammer in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und/oder Internetnutzung (§§ 8 u. 9) sowie die Hausordnung (§ 11) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrganges gefährdet.
  3. Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Unterrichtsvertrages entstehenden Schadens verpflichtet. 

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  1. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Handwerkskammer für Ostfriesland

Berufsbildungszentrum

Straße des Handwerks 2

26603 Aurich

oder per Telefax: 04941 1797-14

oder per E-Mail: info@hwk-aurich.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung


Wir beraten Sie gerne!

Uwe Redenius Telefon 04941 1797-88 u.redenius@hwk-aurich.de

Ramona Ripken Leiterin des Berufsbildungszentrums Verwaltung Telefon 04941 1797-73 r.ripken@hwk-aurich.de