Ausbildung im Handwerk

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Ausbildung im Handwerk

Wer sich für eine Ausbildung im Handwerk entscheidet, wird in einem modernen Arbeitsumfeld arbeiten. Handwerk ist Hightech! Handwerk bietet Herausforderungen auf hohem technischen Niveau. Handwerk steht für den sinnvollen Einsatz fortschrittlicher Technologien zur zeitgemäßen Aufgabenlösung für Umweltschutz, Energieeinsparung und hohes Qualitätsniveau in allen Bereichen.

Ausbildungsberatung

Wieviel Urlaubsanspruch habe ich als Lehrling? Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus? Welche Arbeitszeiten sind vorgesehen?

Egal ob es sich um den betrieblichen Ausbildungsplan, die Berufsschule oder um Rechtsfragen handelt - bei allen Fragen rund um die Ausbildung sind die Ausbildungsberater der Handwerkskammer kompetente Ansprechpartner.

Die Ausbildungsberater informieren über Ausbildungsberufe, Ausbildungsinhalte und Ausbildungsanforderungen, über rechtliche und organisatorische Fragen sowie über Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten.

Jörg Harms Ausbildungsberater Telefon 04941 1797-77 j.harms@hwk-aurich.de

Duale Ausbildung

Die Ausbildung im Handwerk erfolgt im sogenannten „dualen Berufsausbildungssystem“, kurz im „dualen System“. Der Begriff „dual“ leitet sich aus dem lateinischen „dualis“ ab und bedeutet, dass die Ausbildung von zwei Partnern an zwei verschiedenen Lernorten durchgeführt wird: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Grundlage für die Ausbildung ist ein Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden. Der Vertrag regelt unter anderem die Ausbildungsinhalte, den Urlaub, die Vergütung und die Ausbildungsdauer.

Der Film zeigt, wie die Ausbildung abläuft und wie das duale System genau funktioniert.

Teilzeitausbildung 

Ein eigenes Kind, pflegebedürftige Angehörige oder andere, persönliche Gründe können eine qualifizierte Ausbildung oder Umschulung in Vollzeit erschweren. Oft ist ein Teilzeitmodell dann genau das Richtige.

Teilzeitausbildung

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Seit 2020 auch ohne besonderen Grund möglich.

Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, musste bislang einen besonderen Grund wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen nachweisen. Das ist seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr erforderlich. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes steht die Teilzeitausbildung allen offen. Einzige Voraussetzung: Lehrling und Betrieb müssen sich einig sein. Beide Parteien können eine Verkürzung um bis zu 50 Prozent der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren. Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit. Die Ausbildungsvergütung vermindert sich entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.

Wenn also zum Beispiel Lehrling und Betrieb eine Verkürzung von 40 auf 32 Stunden pro Woche, also 20 Prozent weniger, vereinbaren, dann verlängert sich die Ausbildungsdauer von 36 auf 43,2 Monate. Da angefangene Monate abgerundet werden, sind im Ausbildungsvertrag 43 Monate einzutragen. Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend gekürzt, also ebenfalls um 20 Prozent.

Durch die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung haben sich Vorteile für beide Seiten ergeben. Denn wer bisher aufgrund seiner persönlichen Situation eine Vollzeitausbildung ausgeschlossen hat, erhält nun die Chance sich zu bewerben. Für Betriebe erweitert sich hingegen die Auswahl an Bewerbern. Informationen zur Teilzeitausbildung geben die Ausbildungsberater der Handwerkskammer und sind auch im Flyer „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Zentralverbandes des deutschen Handwerks zu finden.

ZDH-Flyer „Berufsausbildung in Teilzeit“ (296,34 KB)

Ausbildungsverträge kommen in die Lehrlingsrolle

Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis der bestehenden Ausbildungsverhältnisse zu führen, die sogenannte Lehrlingsrolle. Alle Fragen zu den folgenden Themen beantwortet die Lehrlingsrolle:

  • Eintragen, ändern und löschen von Berufsausbildungs-, Umschulungs- und Praktikantenverträgen
  • Überprüfen der Inhalte hinsichtlich Lehrzeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub
  • Überprüfen der Eintragungsvoraussetzungen
  • Ausbildungsberechtigung 
  • Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 
  • Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten und schulischen Abschlüssen
  • Arbeitserlaubnis zur Ausbildung für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union 
  • Eintragungsgebühren
  • Ausbildungszahlen (Statistik)

Jörg Harms Ausbildungsberater Telefon 04941 1797-77 j.harms@hwk-aurich.de

Annika Ennen Lehrlingsrolle Telefon 04941 1797-72 a.ennen@hwk-aurich.de

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung in den Handwerksberufen durch praxisorientiertes Training in den Werkstätten des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer für Ostfriesland.

Die ÜLU gewährleistet trotz wachsender Spezialisierung der Betriebe und fortschreitenden technologischen Wandels für alle Lehrlinge des Handwerks

  • die Vermittlung einer breiten Grundausbildung
  • die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung zum Ausgleich für Spezialisierung
  • die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren

und ist deshalb unverzichtbarer Pflichtbestandteil der handwerklichen Ausbildung. Die Kosten werden von den Betrieben getragen und durch Zuschüsse des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ermäßigt.

Traute Köster Sachbearbeiterin für Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen Telefon 04941 1797-42 t.koester@hwk-aurich.de

Du kannst als Azubi die Welt entdecken

Du befindest dich in einer dualen Ausbildung oder hast diese gerade erfolgreich abgeschlossen? Du würdest gerne mal ins Ausland gehen und deine interkulturellen Kompetenzen und deine Fremdsprachenkenntnisse erweitern? Dann ist ein Auslandspraktikum genau das Richtige. Mach Dich fit für den Arbeitsmarkt und die Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft.

Die Mobiliätsberaterin Kristin Grundmann von der Handwerkskammer Oldenburg berät dich zu den Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes während und nach der Ausbildung und unterstützt Dich bei der Organisation, Durchführung und bei der Suche nach passenden Fördermitteln zur finanziellen Unterstützung. Du kannst Deinen Auslandsaufenthalt individuell gestalten oder an dem Programm teilnehmen:

  • Mit „Sindbad“ nach Italien, Schweden, Spanien, Irland, UK oder Malta

Auslandspraktikum fest im Berufsbildungsgesetz verankert

Wusstest Du, dass es rechtlich möglich ist, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen, wenn dies dem Ausbildungsziel dient? So ist es im Berufsbildungsgesetz (§ 2 Abs. 3 BBiG) verankert. Allerdings muss dein Ausbildungsbetrieb zustimmen, da das Auslandspraktikum ein im Ausland absolvierter Ausbildungsabschnitt ist und das Ausbildungsgehalt in dieser Zeit von deinem Betrieb weiter gezahlt wird.

Betriebliche Beratung zu Auslandspraktika in der beruflichen Bildung wird vom Bundesprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen“ ermöglicht.