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Lehrlingsrolle

Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Dieser Vertrag muss durch den Ausbilder bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden.

Über den gesamten Zeitraum begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge wie auch die Ausbildungsbetriebe. So wurden im Jahr 2022 im Kammerbezirk der Handwerkskammer für Ostfriesland 949 Lehrlingsverträge in die sogenannten Lehrlingsrolle eingetragen.

Grundsätzliche Aufgabe der Lehrlingsrolle ist es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen zu führen. Dies beinhaltet auch die Erfassung von Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen wie zum Beispiel Verkürzungen oder Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten. Die Lehrlingsrolle erstellt ebenso Lehrzeitnachweise beispielsweise für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.

Annika Ennen Lehrlingsrolle Telefon 04941 1797-72 a.ennen@hwk-aurich.de